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Kirche begrüßt Ausweitung der Freiwilligenpauschale für Ehrenamtliche

Bischof Elbs dankt Abgeordneten nach Beschluss im Parlament - "Die jetzt beschlossene Regelung ist ein wertvolles Zeichen der Anerkennung für Ehrenamtliche in der Kirche"

 

 

Die Katholische Kirche begrüßt die Ausweitung der Freiwilligenpauschale für Ehrenamtliche in den anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die am Mittwoch im Parlament beschlossen wurde. "Zahlreiche Ehrenamtliche engagieren sich in der Kirche im religiösen, sozialen und kulturellen Bereich und leisten dadurch einen wertvollen Dienst für die Gesellschaft", hielt Diözesanbischof Benno Elbs namens der Österreichischen Bischofskonferenz nach der Beschlussfassung gegenüber Kathpress fest.

 

"Die jetzt beschlossene Regelung ermöglicht eine Abgeltung von Aufwendungen, die im Zuge des freiwilligen Engagements entstehen, und ist ein wertvolles Zeichen der Anerkennung für Ehrenamtliche in der Kirche", sagte der Bischof, der sich für diese Initiative der Regierung und die breite Unterstützung der Abgeordneten dankbar zeigte. Elbs ist in der Bischofskonferenz u.a. für die Bereiche Caritas und Finanzen zuständig.

 

Im Vorfeld der Abstimmung hatte die ÖVP in einer Presseaussendung über einen von ihr gemeinsam mit den Grünen eingebrachten Abänderungsantrag informiert. Dabei geht es darum, die bereits seit heuer für gemeinnützige Vereine bestehende Möglichkeit einer pauschalen Abgeltung von Aufwänden, die Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen entstanden sind, auch auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften auszuweiten.

 

Diese Aufwandsentschädigung gibt es als eine steuerfreie "kleine" und "große" Freiwilligenpauschale. Die "kleine" Freiwilligenpauschale (80 Euro pro Monat bzw. 1.000 Euro pro Jahr) kann aktuell jeder gemeinnützige Verein an seine Mitglieder steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die erhöhte ("große") Freiwilligenpauschale (250 Euro pro Monat bzw. 3.000 Euro pro Jahr) gilt für Sozialdienste in der Gesundheitspflege, in der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge und für Ausbildnerinnen und Ausbildner bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter (Kapellmeisterinnen und -meister/Chorleiterinnen und -leiter).

 

Da anerkannte Religionsgemeinschaften keine gemeinnützigen Vereine sind, sondern die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts haben, waren diese bis jetzt von dieser Regelung nicht erfasst, was durch Abänderungsantrages nun korrigiert wurde. ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Freiwilligensprecher Andreas Hanger erklärten dazu: "Wir bringen damit unsere Wertschätzung für alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den anerkannten Religionsgemeinschaften zum Ausdruck, die im liturgischen Dienst, in Kirchenchören, Pfarrcafés, Flohmärkten und vielem anderen mehr enorm wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft leisten."

 

 

Quelle: kathpress (04.07.2024)

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Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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Aktuelle Veröffentlichungen

 

  • Leben schützen - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung (28. November 2023)
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  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

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Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

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  • Göttweig: Erster zertifizierter Heilwald Österreichs eröffnet
  • Sozialministerin Schumann: Klare Absage für Kinderarbeit wichtig
  • Weltflüchtlingstag: Diözese Graz-Seckau mahnt "Hoffnungsperspektiven" ein
  • Jerusalem: Österreich-Hospiz stellt vorübergehend Betrieb ein
  • Bischöfe senden Papst Leo Grüße aus Mariazell

 

Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

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Österreich-Bericht zur Vorbereitung des Instrumentum Laboris für die zweite Synodenversammlung im Oktober 2024

 

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Relazione dell'Austria per la preparazione dell'Instrumentum Laboris per la seconda Assemblea sinodale dell'ottobre 2024

 



Synthese-Bericht der Weltsynode (3. November 2023)

 

Nationale Synthese zum synodalen Prozess

 

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